Fri, Feb 27, 2015 - 10:42 pm

Ist mein Lottogewinn steuerfrei?

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Woche für Woche spielen Millionen von Deutsche Lotto. Klappt es schließlich mit dem Gewinn, ist die Freude groß. Sobald die Gewinnsumme auf dem Konto eingeht, wird die Freude noch größer. Denn der Lottogewinn ist im Gegensatz zu vielen anderen Gewinnen beispielsweise aus Fernsehshows steuerfrei, sofern man bei einem legalen Anbieter spielt.

Wer Lotto spielt, kann aufatmen. Auch wenn das Finanzamt in vielen Bereichen kräftig zulangt, ist und bleibt der Lottogewinn steuerfrei. Denn die Gewinne aus Lotterien wie Lotto 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale, Keno sowie Zusatzlotterien wie Spiel 77 und Super 6 unterliegen keiner Einkommenssteuerart und müssen daher nicht versteuert werden.
Aber aufgepasst: Wird das Geld gewinnbringend angelegt, sind auf die Erträge und Zinsen Steuern fällig. Auch wer seine gewonnenen Millionen in Immobilien investiert, muss auf die Mieteinnahmen Steuern bezahlen.

[caption id="attachment_734" align="aligncenter" width="308"]Formular Steuererklaerung Wird der Gewinn angelegt, fallen auf die Zinsen Kapitalertragssteuern an.[/caption]

Lotto online: Vorsicht bei unseriösen Drittanbietern


Die Steuerfreiheit von Lotteriegewinnen trifft jedoch nur auf Gewinne aus staatlichen Lotterien zu, egal ob man bei einem Lottovermittler oder bei einer Lottoannahmestelle spielt. 17 Prozent der Einnahmen werden hier bereits als Lotteriesteuer abgeführt. Lotterievermittler wie Jumbolotto besitzen die gewerbliche Erlaubnis zur Spielvermittlung und bieten staatlich lizenziertes Lotto online an.

So genannte Zweitlotterien mit Sitz im Ausland können hingegen keine derartige Genehmigung aufweisen. Sie fungierten als Buchmacher und wetten nur auf die Ergebnisse der staatlichen Lotterien. Die Einsätze der Lottospieler gehen allein den Unternehmen zu und fließen ins Ausland ab. Gewinnauszahlungen werden über Versicherungen abgewickelt und sind daher nicht gesichert. Sie können sogar beschlagnahmt und oder mit einem Bußgeld verhängt werden.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Lottospieler nur bei deutschen staatlich lizenzierten Anbietern Lotto online spielen oder bei den Annahmestellen der Lottogesellschaften. Eine staatliche Lizenzierung ist nur möglich, wenn sich der Unternehmenssitz in Deutschland befindet. Hier sind die Gewinnauszahlungen staatlich garantiert und ein fester Anteil der Spieleinsätze kommt wohltätigen Projekten wie der Caritas oder dem Denkmalschutz zugute und stillt nicht allein die Profitmaximierung im Ausland ansässiger Unternehmen.

Tippgemeinschaft – steuerfreier Gewinn für alle


Wer gemeinsam tippt, sollte die Bedingungen der Spielgemeinschaft schriftlich festlegen. Ein solcher Vertrag ist nicht nur für den Gewinnfall wichtig, um Streitigkeiten zu vermeiden, sondern auch für die Steuerfreiheit entscheidend. Denn die Teilnehmer der Tippgemeinschaft sind gegenüber dem Finanzamt in der Bringschuld, ihr Spielgemeinschaft nachzuweisen. In der Regel erhält der Spielleiter oder der Besitzer der Spielquittung zunächst den Gewinn ausbezahlt. Überweist er den Teilnehmern die anteilige Gewinnsumme, kann das Finanzamt die Transaktionen als Schenkung ansehen. Je nach Höhe der Beträge wird dann die Schenkungssteuer fällig. Also besser vorsorgen: Muster-Verträge für Tippgemeinschaften sind online verfügbar, beispielsweise auf Jumbolotto.de, „Tippgemeinschaft – worauf muss ich achten“.

Spendabel, aber nicht zu großzügig


Wer im Lotto gewinnt, teilt sein Glück gerne mit anderen und verschenkt Teile seines Gewinns. Doch Vorsicht, ab bestimmten Beträgen wird auf Schenkungen die Schenkungssteuer fällig. Diese Steuer ist nicht nur von der Höhe der Schenkung abhängig, sondern auch von der Beziehung des Schenkenden zum Beschenkten. Für die eigenen Kinder bleiben Schenkungen bis zu einen Höhe von derzeit 400.000 Euro steuerfrei. Der beste Freund hingegen darf sich nur über eine steuerfreie Schenkung von 20.000 Euro freuen, alles was darüber hinausgeht muss versteuert werden.

Preisgelder aus Fernsehshows


Wer sein Glück nicht nur beim Lotto versucht, sondern beispielsweise auch an Fernsehshows teilnimmt, muss seinen Gewinn unter Umständen auch versteuern. Denn nur wenn der Zufall maßgeblich beteiligt ist und vor allem das Glück über den Erfolg entscheidet, sind Preisgelder steuerfrei. Wer bei Fernsehshows gewinnt, hat sich in der Regel dafür ordentlich ins Zeug gelegt und beispielsweise wochenlang filmen lassen, bestimmte Aufgaben bewältigt, Modelaufträge erledigt oder sich mit Stefan Raab duelliert. Sieg oder Niederlage in Shows wie „Big Brother“, „Wer wird Millionär“, „Schlag den Raab“ oder „Germanys Next Topmodel“ sind also nicht maßgeblich durch den Zufall, sondern durch die Anstrengung des Teilnehmers bestimmt.
Selbst Preisgelder von Wissenschaftlern oder Amateursportlern sind inzwischen nicht mehr unbedingt steuerfrei. So musste kürzlich ein Professor, der für seine herausragende Ausbildung von Studenten eine dotierte Auszeichnung in Höhe von 10.000 Euro erhielt, seinen Lehrpreis versteuern.
Da es jedoch viele Ausnahmen und Regeln gibt, ist es oft vom jeweiligen Einzelfall abhängig, ob beispielsweise die Siegerin eines örtlichen Schönheitswettbewerbs oder der Gewinner des Radio-Quiz den verlosten Preis steuerfrei behalten dürfen.

Quellennachweis: "Wer wird Millionär" ist beim Fiskus extrem beliebt, Welt online, 29.09.2014
"Gewinne aus Glücksspielen sind nicht immer steuerfrei", Yahoo.com, 25.02.2015
Bildercredit: © Denis-Junker / Coloures-pic - Fotolia.com



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