Thu, Oct 06, 2016 - 7:50 pm
Über Lottobetrüger und wie man sich wehren kann!
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Lotto spielen und Lotterien im allgemeinen haben eine Tradition, die schon sehr weit zurück reicht. Dennoch hat das Lotto spielen zu keinem Zeitpunkt seinen Reiz verloren. Mittlerweile spielen rund 30 Millionen Menschen allein in Deutschland Lotto. Diese Millionen Menschen fiebern Woche für Woche dem großen Gewinn entgegen, um sich ein besseres Leben zu ermöglichen und ihre finanziellen Sorgen für immer zu vergessen.
Gewerbliche Tippgemeinschaften
Viele Spieler nutzen Tippgemeinschaften. Diese bieten für einen kleineren Einsatz mehr Kreuze und damit auch mehr Treffer. Deshalb tippen viele Menschen zusammen mit Freunden, in der Kneipe, im Verein oder auch mit Familienangehörigen. Doch auch viele gewerbliche Anbieter werben im Fernsehen, in Zeitschriften oder auch im Internet mit dem organisierten großen Glück. Mittlerweile haben solche gewerblichen Anbieter ihre Umsätze drastisch steigern können. Doch was die Spieler meist nicht wissen ist, das die Hauptgewinne oft nur von den cleveren Anbietern selbst gezogen werden. Einige dieser Anbieter setzen lediglich 60 Prozent der eingezahlten Gelder bei Lotterien ein. Bei anderen wiederum sind es gerade mal 9 Prozent. Alle anderen Gelder bleiben als Gebühren beim Anbieter selbst hängen. Doch es gibt noch weitaus schlimmere Anbieter, welche sich als Meinungsforscher tarnen oder sich gar als staatliche Lottowerber ausgeben. Dabei wird sogar eine Rückzahlung der Einsätze versprochen, wenn diese drei Monate lang keine Gewinne erzielen. Der Grund dahinter ist, von den Spielern die Kontoverbindungen zu erfahren. Genauso geht Betrug per E-Mail oder auch per Post vor. Vor Auszahlung des Gewinnes fordern sie die Vorauszahlung einer Bearbeitungsgebühr.
Gegen Lottobetrug zur Wehr setzen
In vielen Fällen versuchen die Lottobetrüger die Menschen am Telefon zu einer Gewinnspieleintragung zu überzeugen. Was viele Menschen allerdings nicht wissen ist, das solch eine Eintragung der Textform bedarf. Dies wurde in Paragraf 675 des BGB in der Gesetzesnovelle gegen unseriöse Geschäftspraktiken aufgenommen und seit dem 09.10.2013 wirksam.
Wer auf die dreisten Angebote von Betrug hereingefallen ist, der sollte alle ungerechtfertigt abgebuchten Beträge durch die eigene Bank wieder zurückbuchen lassen. Eine Rückbuchung ist bis zu 13 Monate nach der Kontobelastung möglich. Stößt man bereits bei der Bank auf Gegenwehr, so kann man die Gelder mit Hilfe eines Anwaltes zurückbuchen lassen. Ein Schriftverkehr mit Betrügern in diesem Bereich bezüglich eines Widerspruches lohnt sich nur dann, wenn auf dem Bestätigungsschreiben eine ladungsfähige Anschrift angegeben wurde. In solch einem Fall reicht ein kurzes Schreiben mit dem Widerruf in Form eines Einschreibens oder eines Schreibens mit Rückschein. In vielen Fällen findet man hier jedoch nur eine Postfachadresse oder eine Adresse im Ausland.